Gremien

Gesamtelternvertretung (GEV)

Die Gesamtelternvertretung setzt sich zusammen aus den Elternvertreter*innen der jeweiligen Klassen. Sie verfügt über einen jährlich neu zu wählenden Vorsitz, dessen wichtigste Aufgabe es ist, die vier Sitzungen der GEV inhaltlich vorzubereiten und durchzuführen. Außerdem werden aus der GEV Vertreter*innen für die weiteren schulinternen Gremien sowie den Bezirkselternausschuss (BEA) gewählt.

Die Gesamtelternvertretung nimmt die Interessen der Elternschaft gegenüber der Schulbehörde wahr. Ob es sich um Anliegen handelt, die Ausstattung und Zustand von Schulgebäude und Schulhof, die Schulwegsicherheit oder auch Fragen der personellen Ausstattung betreffen. In der Vergangenheit hat sich stets gezeigt, dass das engagierte Nachhaken der Elternvertreter*innen bei den verantwortlichen Stellen zu sukzessiven Verbesserungen führt.

Außerdem ist die GEV ein Gremium zum Austausch zwischen Schulleitung und Elternschaft. Große und kleine Probleme aller Art können hier unkompliziert angesprochen und meistens auch sofort gelöst werden. Sollte dies einmal nicht der Fall sein, kann an die Schulleitung die Bitte um Prüfung eines Sachverhalts formuliert werden.

An der Mendel-Grundschule versteht sich die GEV als Gremium zur Unterstützung der alltäglichen Erziehungsarbeit des Kollegiums. Hierzu initiieren und organisieren wir schulinterne Projekte, wie den Mendel-Pokal, den Panke-Cup oder den Mini-Marathon. Die Freiwilligenarbeit an der Schule wird zu großen Teilen von Helfern aus den Reihen der GEV getragen.

Bezirkselternausschuss (BEA)

Die Mendel-Grundschule wird im monatlich tagenden Bezirkselternausschuss durch ein in der GEV gewähltes Elternteil vertreten. Der BEA dient der bezirksweiten Vernetzung von Elternarbeit und versteht sich vordergründig als Austauschplattform über aktuelle Themen und Probleme. Am BEA nehmen zumeist Vertreter*innen der zuständigen Behörden (Schulamt Pankow, SenBJF) teil, sodass hier ein direkter Informationsfluss zwischen Elternschaft und Schulbehörden besteht. Oft ist die Einbettung schulinterner Probleme in den größeren Kontext von Bezirk und Stadt hilfreich, um Ansatzpunkte für künftiges Handeln zu erkennen.

In der jeweils ersten GEV-Sitzung eines Schuljahres werden zwei Vertreter*innen für den BEA gewählt.

Schulkonferenz (SK)

Die Schulkonferenz ist das nominell höchste Gremium der Schule. Neben der Schulleiterin nehmen mit je vier Vertreter*innen Elternschaft und Lehrkräfte an den Sitzungen teil. Die Schüler*innen der Klassenstufen 5 und 6 haben beratende Stimmen. Die Befugnisse der Schulkonferenz sind vielfältig: Sie erstrecken sich von Regelungen zur Essensversorgung über den Beschluss des Schulprogramms bis hin zu Vorgaben für die Vergabe von Hausaufgaben.

Alle zwei Jahre werden in der jeweils ersten GEV-Sitzung eines Schuljahres zwei Vertreter*innen für die SK gewählt.

Steuergruppe

Die Steuergruppe beschäftigt sich mit der Weiterentwicklung des Schulprogramms, um einen nachhaltigen Qualitätsentwicklungsprozess der Schule zu erreichen. Das Schulprogramm gibt eine Zusammenfassung der gesamten Arbeit der Schule und weist Schwerpunkte aus.

In der jeweils ersten GEV-Sitzung eines Schuljahres werden zwei Vertreter*innen für die Steuergruppe gewählt.

Gesamtkonferenz (GK)

In der Gesamtkonferenz stehen Fragen des Unterrichts und der Erziehung im Vordergrund, die die gesamte Schule betreffen. Hier treffen sich alle an der Schule tätigen Lehrkräfte und Erzieher*innen.

Weil in der GK eindeutig pädagogisch-fachliche Aspekte im Vordergrund stehen, nehmen die Elternvertreter*innen hieran nur mit beratender Stimme teil. Doch auch beratende Mitglieder haben nach dem Schulgesetz Rede- und Antragsrecht, so dass auch hier gute Mitwirkungs- und Informationsmöglichkeiten bestehen.

In der jeweils ersten GEV-Sitzung eines Schuljahres werden zwei Vertreter*innen für die GK gewählt.

Fachkonferenzen (FK)

In jedem Fachbereich finden pro Schuljahr drei Fachkonferenzen statt. Im Fokus steht die Umsetzung des Berliner Rahmenlehrplanes, wobei auch schuleigene Schwerpunkte erarbeitet werden können.

In der jeweils ersten GEV-Sitzung eines Schuljahres werden bis zu zwei Vertreter*innen als beratende Mitglieder pro Fachkonferenz gewählt.