Aktuelle Coronaregelung ab 13.2.23

Die Basisschutzmaßnahmenverordnung ist außer Kraft gesetzt, das bedeutet, dass „weder Schülerinnen und Schüler noch Personen des schulischen Personals, die Symptome einer Infektion aufweisen, zu einer Testung oder/und zum Tragen einer Maske verpflichtet werden können. Auch eine Isolationspflicht für Schülerinnen und Schüler sowie schulisches Personal darf seitens der Schulen nicht, weder durch die Schulleitung noch durch schulische Gremien, angeordnet werden. Es wird jedoch weiterhin dringend darum gebeten, dass Schülerinnen und Schüler sowie Personen des schulischen Personals, die Krankheitssymptome haben, nicht in die Schule kommen.“ Testungen dürfen nicht angeordnet werden. Eltern dürfen jedoch beantragen, dass ihre Kinder weiterhin in der Schule 2x Woche getestet werden sollen.